Infrastruktur

« Back to Glossary Index

Der Begriff Infrastruktur bezeichnet alle staatlichen und privaten Einrichtungen und deren Verflechtung mit wirtschaftlichen und organisatorischen Prozessen, die einen Beitrag zur Funktionstüchtigkeit einer Volkswirtschaft leisten. Die vom Staat geschaffene und gestaltete Infrastruktur lässt sich zumeist in zwei Bereiche aufteilen, die technische und die soziale Infrastruktur. Zur technischen Infrastruktur gehören das Verkehrswesen, die Energie- und Wasserversorgung, die Nachrichtenübermittlung und die Entsorgung. Die soziale Infrastruktur ist gekennzeichnet durch Bildungsangebote, Gesundheits- und Sozialwesen, Sport- und Freizeitanlagen, Einkaufsstätten und kulturelle Einrichtungen.

« Zurück zum Glossar