Die Containerbrücken und Lagerhäuser gehören nicht zur Hafeninfrastruktur und werden auch nicht von der Stadtgemeinde oder dem Bundesland bereitgestellt. Alle auf der Infrastruktur eines Hafens errichteten Anlagen und Gebäude, die dem Umschlag, der Lagerung und dem Weitertransport von Gütern dienen, werden als Suprastruktur bezeichnet. Dazu gehören z. B. die Containerbrücken, Lagerhäuser, Kühlhäuser sowie Büros der Speditionen und Reedereien. Sie werden von den Unternehmen im Hafen bereitgestellt.
Suprastruktur
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